Benutzung des Schießstandes der Schützengesellschaft Wüstenselbitz 1849 e.V. durch Fremdvereine oder Gastschützen

Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.

Die Benutzung des Schießstandes ist grundsätzlich in geeigneter Weise bei der Vorstandschaft anzuzeigen!

Das Schießen ist in eigener Zuständig- und Verantwortlichkeit durchzuführen.

Für Nichtversicherte ist eine Tagesversicherung abzuschließen.

Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und ist selbstverantwortlich.

Der Verantwortliche des Gastvereins ist verpflichtet die Veranstaltung in der Schießkladde zu dokumentieren. 

Die Teilnehmer sind alle namentlich zu erfassen.

Besondere Vorkommnisse bzw. Beschädigungen sind der SG Wüstenselbitz unverzüglich zu melden und müssen in der Schießkladde eingetragen werden.

Die Kosten für die Instandsetzung tragen die Verursacher.

Der Schießleiter bzw. Aufsichtspersonen müssen namentlich auf der Tafel stehen.

Nach Abschluss des Schießens muss der Schützenstand gekehrt werden.

 

Standgebühren

Mitgliedsbeitrag:

60,00

Euro

Jahreslos für Standbenutzung:

45,00

Euro

Standbenutzung pro Tag

Mitglieder

25m

   

KK Kurzwaffe

1,00

Euro

GK Kurzwaffe

2,50

Euro

50/100

   

Langwaffen

2,50

Euro

laufender Keiler

5,00

Euro

Standbenutzung pro Tag

Nichtmitglieder

25m

 

 

 

KK Kurzwaffe

5,00

Euro

GK Kurzwaffe

10,00

Euro

50/100

 

 

Langwaffen

10,00

Euro

laufender Keiler

12,00

Euro

Standmiete pro Tag pro Stand

60,00

Euro

Tagesversicherung

1,00

Euro