Benutzung des Schießstandes der Schützengesellschaft Wüstenselbitz 1849 e.V. durch Fremdvereine oder Gastschützen
Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
Die Benutzung des Schießstandes ist grundsätzlich in geeigneter Weise bei der Vorstandschaft anzuzeigen!
Das Schießen ist in eigener Zuständig- und Verantwortlichkeit durchzuführen.
Für Nichtversicherte ist eine Tagesversicherung abzuschließen.
Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und ist selbstverantwortlich.
Der Verantwortliche des Gastvereins ist verpflichtet die Veranstaltung in der Schießkladde zu dokumentieren.
Die Teilnehmer sind alle namentlich zu erfassen.
Besondere Vorkommnisse bzw. Beschädigungen sind der SG Wüstenselbitz unverzüglich zu melden und müssen in der Schießkladde eingetragen werden.
Die Kosten für die Instandsetzung tragen die Verursacher.
Der Schießleiter bzw. Aufsichtspersonen müssen namentlich auf der Tafel stehen.
Nach Abschluss des Schießens muss der Schützenstand gekehrt werden.
|
Standgebühren |
|
||
Mitgliedsbeitrag: |
60,00 |
Euro |
|
|
Jahreslos für Standbenutzung: |
45,00 |
Euro |
|
|
Standbenutzung pro Tag |
Mitglieder |
|
||
25m |
|
|||
KK Kurzwaffe |
1,00 |
Euro |
|
|
GK Kurzwaffe |
2,50 |
Euro |
|
|
50/100 |
|
|||
Langwaffen |
2,50 |
Euro |
|
|
laufender Keiler |
5,00 |
Euro |
|
|
Standbenutzung pro Tag |
Nichtmitglieder |
|
||
25m |
|
|
||
KK Kurzwaffe |
5,00 |
Euro |
|
|
GK Kurzwaffe |
10,00 |
Euro |
|
|
50/100 |
|
|
|
|
Langwaffen |
10,00 |
Euro |
|
|
laufender Keiler |
12,00 |
Euro |
|
|
Standmiete pro Tag pro Stand |
60,00 |
Euro |
|
|
Tagesversicherung |
1,00 |
Euro |
|